ECN Energie setzt Gas-Abschlagszahlung für Dezember aus

24.11.2022

Mit der Dezember-Soforthilfe wird die Gas-Abschlagszahlung im Dezember für unsere Verbraucher*innen komplett ausgesetzt und durch eine staatliche Gutschrift ersetzt. 

Privatkundinnen und -kunden von moinEnergie, NordseePower und Strom|Gaswerk sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil (mit Ausnahme von Kundinnen und Kunden, die das Gas zur gewerblichen Erzeugung von Strom oder Wärme nutzen) brauchen nichts zu tun - die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes wird an alle Kundinnen und Kunden weitergeben. Für den Dezember wird kein Lastschrifteinzug erfolgen. Sollten Kundinnen und Kunden im Dezember per Überweisung trotzdem eine Abschlagszahlung leisten, wird diese in der Jahresendabrechnung verrechnet. 

Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Gutschrift bzw. Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch dem Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September 2022 für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs, dem Bruttoarbeitspreis und 1/12 des Bruttogrundpreises vom 1. Dezember.